Der Standposten wird für zeitlich befristete Objekte, Geschäfte oder Räume
eingesetzt – für die Zeit einer besonderen Gefährdung oder während bestimmter
Stoßzeiten. Der Einsatz eines Standpostens kann für Zufahrtssperren und die
Freihaltung von Flächen oder Abschnitten von Nöten sein, z. B. bei Messen und
Großveranstaltungen. Insbesondere bei strittigen Situationen werden Probleme
freundlich und konsequent geklärt. Um eine perfekte Bewachung bieten zu können,
ist es wichtig, geschultes und aufmerksames Personal einzusetzen.
Beispiel
In einer Müllsammelstelle wird immer wieder durch verschiedene Benützer falsch
entsorgt. Dort ist die Postierung eines Standpostens notwendig, der die Aufgabe
der Kontrolle einfahrender Fahrzeuge und die Überwachung über die richtige
Müllentsorgung durch die einzelnen Benützer übernimmt. Er verbietet gegebenenfalls
die Entsorgung sollte diese widerrechtlich erfolgen. Sollte es sich um nicht für den
Sammelplatz geeigneten Abfall handeln, verweist er, falls gewünscht, Fremdbenützer.
Weiters können Kennzeichen notiert und aufgelistet dargelegt werden, sollte dies
erwünscht sein.