Der Objektschutz ist eine der meistgenützten Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe.
Diese Dienstleistung erfordert eine Reihe an Anforderungen, die der/die
Mitarbeiter/in erfüllen muss. Darunter fallen unter anderem ein seriöses,
kompetentes, bestimmtes und freundliches Auftreten gegenüber unseren
Auftraggebern, ihren MitarbeiterInnen und Kunden sowie die rasche
Handlungsfähigkeit und vor allem Selbstständigkeit. Der erste Kontakt Ihres
Kunden wird oft mit dem Sicherheitsorgan erfolgen, wir sind die Visitenkarte
Ihres Unternehmens.
Beispiel
An der Werkspforte entscheidet vorab der Werkschutz, wer das Werk betreten darf
und wer nicht. Somit ist klar erkenntlich, dass der Erstkontakt mit Sicherheitsorganen
geschlossen wird und hiermit die oben beschriebenen Fähigkeiten des Mitarbeiters
von Nöten sind. Über diese Befugnisse hinaus gibt es jedoch eine Menge weiterer
Dinge zu organisieren, die nicht vergessen werden sollten. Zum Beispiel das Begleiten
des jeweiligen Kunden zur gewünschten Ansprechperson, das Erstellen und Erfassen
von Ein- und Ausfahrtslisten und die Betreuung sowie die Vermittlung betriebsfremder
Personen, wie z. B. Zulieferer, Transporthilfen usw.